
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Vertragsbedingungen
Die folgenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und L. Roost Photo and Design (nachfolgend: Liuva Roost). Sie sind integraler Bestandteil des Hauptvertrags.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden grundsätzlich keine Anwendung, es sei denn, im Hauptvertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.Allgemeine Grundsätze
Liuva Roost bietet verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen Fotografie, Design und weitere grafische Dienstleistungen an.Urheberrechtsgesetz
Die Urheberrechte an allen von Liuva Roost erstellten Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Quellcodes, Rohdaten usw.) bleiben Eigentum von Liuva Roost.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die betreffenden Werke zu nutzen und/oder Änderungen daran vorzunehmen, es sei denn, dies wurde zwischen Liuva Roost und dem Auftraggeber im Hauptvertrag vereinbart oder Liuva Roost hat im Voraus ihre Zustimmung erteilt.
Liuva Roost ist berechtigt, ihr Urheberrecht an den von ihr geschaffenen Werken in einer Form ihrer Wahl anzugeben.
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Gebühr auf den Kunden über.
Der zulässige Nutzungsumfang der von Liuva Roost erstellten Werke richtet sich nach dem Zweck des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags. Jegliche Nutzung der von Liuva Roost erstellten Werke, einschließlich der Auftragsdokumentation oder Teile davon, die über den vertraglich vereinbarten Zweck hinausgeht, ist nicht gestattet.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehört die Übergabe von Rohdaten nicht zum Vertragszweck.
Die Parteien können jedoch jede Nutzung außerhalb des Vertragszwecks sowie die Übergabe von Rohdaten neu verhandeln.Garantie
Bei der Bearbeitung, Anpassung oder Umgestaltung von Werken Dritter (z. B. Designarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) geht Liuva Roost ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden davon aus, dass die entsprechenden Nutzungsrechte bestehen und keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Kunde Liuva Roost von jeglicher Haftung frei.Externe Versorgung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers wird Liuva Roost die Dienste Dritter in Anspruch nehmen, die sie für Entwürfe und die Erstellung reproduktionsfertiger Vorlagen benötigt. Sie wird für diese Leistungen Dritter ein Angebot einholen, das vom Auftraggeber vorab genehmigt werden muss.Gebühr
Wird eine zuvor aufgegebene Bestellung reduziert oder storniert, hat Liuva Roost Anspruch auf:
a. Abrechnung aller zuvor geleisteten Arbeiten (pro rata temporis),
b. Begleichung seiner Auslagen und der Vorarbeiten Dritter,
c. Entschädigung für alle Verluste, die sich aus der Reduzierung oder Stornierung ergeben.
Darüber hinaus ist Liuva Roost im Falle einer Stornierung des Auftrags berechtigt, seine bereits erstellten Werke anderweitig zu nutzen. Die Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei Liuva Roost.
Liuva Roost stellt ihre Rechnungen auf Basis des mit dem Kunden vereinbarten Honorars. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Mehrwertsteuer im vereinbarten Honorar nicht enthalten.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, benötigt Liuva Roost eine Anzahlung von CHF 50, um den Termin zu reservieren. Der Restbetrag ist am Tag des Fotoshootings fällig. Liuva Roost versendet die Fotos erst nach vollständiger Bezahlung.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin verfällt die Anzahlung von CHF 50.Verschiedenes
Die Beziehungen zwischen dem Kunden und Liuva Roost unterliegen schweizerischem Recht. Sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Liuva Roost oder im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts für den Grundauftrag.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Liuva Roost.
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.